Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Welche Berichte müssen laut Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erstellt werden

Nachhaltigkeit ist für Unternehmen längst keine freiwillige Option mehr. Die Anforderungen an Transparenz und verantwortungsvolles Handeln wachsen – nicht nur von Seiten der Öffentlichkeit, sondern auch durch gesetzliche Vorgaben. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen stellt dabei einen entscheidenden Schritt dar. Sie verpflichtet viele Unternehmen, regelmäßig über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen, Risiken und Strategien zu berichten.

Ziel ist es, Investoren, Verbrauchern und der Gesellschaft zugängliche, vergleichbare und zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen. Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anforderungen deutlich.

Für Wen Gilt Die Richtlinie?

Die Richtlinie richtet sich an große Unternehmen mit Sitz in der EU sowie an bestimmte Unternehmen außerhalb der EU, sofern sie eine bedeutende Geschäftstätigkeit innerhalb des europäischen Marktes haben. Dazu zählen:

  • Börsennotierte Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen)

  • Große Kapitalgesellschaften, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Mio. € Umsatz oder mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme

  • Bestimmte börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (ab 2026 freiwillig, ab 2028 verpflichtend)

Die Einführung erfolgt schrittweise – ab 2025 für sehr große Unternehmen, später für kleinere und nicht-europäische Gesellschaften.

Welche Berichte Müssen Unternehmen Laut Richtlinie Erstellen?

Nachhaltigkeitsbericht Als Bestandteil Des Lageberichts

Zentraler Bestandteil der Anforderungen ist der Nachhaltigkeitsbericht, der künftig nicht mehr separat, sondern im Lagebericht integriert sein muss. Er liefert umfassende Informationen darüber, wie das Unternehmen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft beeinflusst – und umgekehrt, wie nachhaltigkeitsbezogene Entwicklungen das Unternehmen betreffen.

Umweltbezogene Angaben

Der Bericht muss detaillierte Informationen zu folgenden Themen enthalten:

  • Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und relevante Scope 3)

  • Energieverbrauch und Effizienzmaßnahmen

  • Ressourcennutzung (Wasser, Materialien, Land)

  • Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme

  • Maßnahmen zur Emissionsvermeidung und Ressourcenschonung

Ziel ist es, die ökologische Verantwortung des Unternehmens transparent und nachvollziehbar darzustellen.

Soziale Aspekte Und Arbeitsbedingungen

Ein weiterer Berichtsteil betrifft die gesellschaftliche Verantwortung. Unternehmen müssen offenlegen:

  • Wie Arbeitnehmerrechte gewahrt und Arbeitsbedingungen gestaltet werden

  • Welche Maßnahmen zur Diversität, Chancengleichheit und Inklusion bestehen

  • Wie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sichergestellt werden

  • In welchem Umfang gesellschaftliches Engagement oder Partnerschaften mit lokalen Gemeinschaften bestehen

  • Wie Menschenrechte in der gesamten Lieferkette berücksichtigt werden

Diese Informationen verdeutlichen, wie sozial verantwortungsvoll ein Unternehmen agiert.

Unternehmensführung Und Geschäftsethik

Die Richtlinie verlangt auch Offenlegung zur Governance. Dazu gehören:

  • Strukturen der Unternehmensführung und Zusammensetzung der Leitungsorgane

  • Richtlinien zu ethischem Verhalten und Antikorruption

  • Umgang mit Risiken und internen Kontrollmechanismen

  • Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien und deren Verantwortlichkeiten

Transparenz in diesen Bereichen stärkt das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern.

Integration In Strategie Und Geschäftsmodell

Der Bericht muss außerdem zeigen, wie Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie eingebettet ist. Unternehmen müssen erklären:

  • Wie sie Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit identifizieren

  • Wie diese Erkenntnisse in Entscheidungsprozesse einfließen

  • Welche kurz- und langfristigen Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden

  • Welche Fortschritte regelmäßig überprüft und veröffentlicht werden

Diese Integration ist entscheidend, um glaubhaftes nachhaltiges Wirtschaften zu belegen.

Berichtsstandards Und Format

Die Unternehmen müssen sich beim Reporting an die verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) halten. Diese legen genau fest, welche Informationen in welcher Form zu veröffentlichen sind. Dadurch wird die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Branchen europaweit sichergestellt.

Zudem ist die digitale Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format Pflicht. Das ermöglicht automatisierte Auswertungen und verbessert die Datenzugänglichkeit.

Externe Prüfung Und Glaubwürdigkeit

Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die Verpflichtung zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Dies bedeutet, dass ein unabhängiger Prüfer die Inhalte hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit bewertet. Der Prüfvermerk wird Bestandteil des veröffentlichten Lageberichts.

Diese Maßnahme stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit und schützt Unternehmen vor falschen Angaben, die zu Reputationsrisiken führen könnten.

Fazit

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen stellt eine klare Anforderung an Unternehmen, ihren Umgang mit Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung offenzulegen. Dabei geht es nicht nur um Transparenz, sondern auch um Verantwortung, Planbarkeit und strategisches Handeln.

Wer seine Berichterstattung strukturiert, glaubwürdig und normkonform aufbaut, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen – er positioniert sich langfristig als verantwortungsbewusstes, zukunftsorientiertes Unternehmen in einer sich wandelnden Wirtschaftswelt.